Gesetzliche Rentenversicherung

 

Die gesetzliche Rentenversicherung


Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Abzweig von der Sozialversicherung, sie schützt den Versicherten überwiegend bei der Minderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit im Alter, sowie auch bei dem Tod deren Hinterbliebenen. Die Hauptleistungen sind die Zahlungen von Renten- und Zusatzleistungen, die Zahlung von Beiträgen zur Krankenversicherung, die Aufklärung und Beratung sowie auch die Leistungen zur Rehabilitation und deren Teilhabe. Der Deutsche Rentenversicherung Bund ist der Träger auf Bundesebene.
Seit der Rentenreform im Jahre 1957 erstrebt die Rentenversicherung also eine Lebensstandardsicherung, orientiert am Einkommen.


„Man muß sich einen Stecken in der Jugend schneiden,
damit man im Alter daran gehen kann.“
Konfuzius


Der Anspruch auf die Rente beginnt wenn man sie geforderte Wartezeit vorweist und alle anderen versicherungsrelevanten und persönlichen Voraussetzungen erfüllen kann
Die Rente bezüglich des Alters,
also die Regelaltersrente, tritt nach Vollendung des 65. Lebensjahres ein, für langjährig Versicherte kann dass schon ab dem 62. Lebensjahres in Kraft treten, darüber hinaus gibt es noch die Altersrente für Frauen die schon unter gewissen Voraussetzungen ab dem 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden kann.