Private Altersvorsorge

 

Die private Altersvorsorge


Die private Altersvorsorge ist ein Zweig der Altersversicherung, sie kommt zustande durch einen privatrechtlichen Vertrag zwischen Nachfrager und Anbieter und dient zur Sicherung des Lebensunterhaltes. Durch Verfügungsverzicht und die Gewährleistung eines lebenslangen Einkommens unterscheidet sie sich von den anderen Formen der Vermögensbildung die nämlich nur einen Sparprozess nachformen.
Oftmals sind die Leistungen zum Schutz der Hinterbliebenen und Leistungen bei einer verminderten Erwerbsfähigkeit ( wie sie die staatlichen Alterssicherungssysteme auch anbieten ), eng miteinander verknüpft.


„Man muß sich einen Stecken in der Jugend schneiden,
damit man im Alter daran gehen kann.“
Konfuzius


Der Verfügungsverzicht bei der privaten Altersvorsorge sagt aus, dass der Versicherte nicht über die Mittel aus dem Vertrag verfügen kann bevor eine festgesetzte Altersgrenze erreicht hat.
Die private Altersvorsorge ist in Deutschland freiwilliger Natur, allerdings sollte man wissen dass bestimmten Menschen die Befreiung der Versicherungspflicht in einer gesetzlichen RV nur unter der Auflage gewährt wird dass eine vergleichbare Vorsorge oder eine Lebensversicherung abgeschlossen wurde.
Man kann sagen dass eine private Altersvorsorge die staatlichen Absicherungen ersetzt oder ergänzt, gerade bei denen deren Absicherungsniveau stark unzureichend ist.
Im Internet findet man zahlreiche Adressen und nützliche Informationen zur privaten Altersvorsorge, zur Private Rente oder auch zur gesetzlichen Rentenversicherung. Risikolebensversicherung - eine Form der privaten Altersvorsorge