Riester Rente

 

Die Riester Rente



Der Begriff Riester Rente ist umgangssprachlich und bezeichnet eine privat finanzierte Rente mit Förderungsmöglichkeiten vom Staat durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und Zulagen. Die Bezeichnung geht zurück auf Walter Riester welcher die Förderung durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug.
Die Rentenversicherungsreform im Jahre 2000/01 war der Anlass, beispielsweise bei einem Beschäftigten der 45 Jahre lang in die Sozialversicherung eingezahlt hatte wurde das Nettoniveau von 70 auf 67% reduziert.


„Man muss sich einen Stecken in der Jugend schneiden,
damit man im Alter daran gehen kann.“
Konfuzius


Personen die eine Berechtigung zur Zulage haben, sind: rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige, Landwirte, Kindererziehende, Bezieher von Arbeitslosengeld und Krankengeld,
nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen, Wehr- und Zivildienstleistende, geringfügig Beschäftigte, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Beamte, Richter und Soldaten sowie auch Amtsträger.
Selbst die Ehepartner von Personen die Anspruch auf Altersvorsorgezulage haben, können einen Anspruch erheben.

Im Internet findet man zahlreiche Adressen und nützliche Informationen rund um das Thema, auch Riesterrente mit Rabatt, damit Sie für Ihr Alter richtig vorsorgen können.