Ruerup Rente

 

Die Ruerup- Rente

 

 

Die Rürup-Rente ist eine Sonderform der privaten Altersvorsorge.

Gedacht ist sie als Gegenleistung zu den zukünftigen Anpassungen der staatlichen Rente. Dadurch, dass sie kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert ist, schafft sie einen Ausgleich zu der wachsenden Besteuerung der Beträge, die man in die Rentenkasse einzahlt.

Sie dient vor allem Selbstständigen und Besserverdienern.
Sicherheit wird einem beispielsweise gewährt, wenn man Harzt-IV Empfänger wird.

 

 

„Man muß sich einen Stecken in der Jugend schneiden,
damit man im Alter daran gehen kann.“
Konfuzius

 

 

Die Rürup-Rente kann dabei, soweit das staatlich geförderte Vermögen reicht, nicht gepfändet werden.

Wie auch bei der Riester-Rente, gibt es bei ihr kein Kapitalwahlrecht.

Das heißt, die Ersparnisse können nicht insgesamt ausgezahlt, sondern nur lebenslang verrentet werden. Sollte der Einzahlende vor Renteneintritt sterben, so verfallen alle Ansprüche.

Optional gibt es den Hinterbliebenenschutz. Weitere optionale Leistungen sind beispielsweise Berufsunfähigkeitsschutz, Erwerbsunfähigkeitsschutz, Witwen- und Waisenrente.