Die staatlichen Zulagen
Mit dem Inkrafttreten des Altersvermögensbildungsgesetzes hat auch die Politik sich nun offiziell dazu bekannt, dass die Rentenkassen leer sind und es für zukünftige Generationen nicht mehr ausreichend ist, ausschließlich auf die staatliche Rente zu bauen. Eine private Vorsorge ist eigentlich für jeden Unerlässlich, gerade im Bereich der Altersvorsorge sind die Deutschen aber eher zurückhaltend.
Um diesen Trend zu brechen, also um Anreize für die private Altersvorsorge zu schaffen, haben sich die Politiker dazu durchgerungen, die private Altersvorsorge in bestimmten Verträgen durch das Zahlen von Zulagen oder durch eine Absetzbarkeit von der Steuer zu fördern.
Die bekanntesten Vertragsarten bei denen das möglich ist, sind die Riester- und die Rürup Rente.
„Im Alter wird man vielleicht nicht weise, aber es gibt immer
weniger Fehler, die man nicht schon gemacht hat.“
Dr. phil. Ernst Reinhardt
Um die maximale Förderung für eine Riester-Rente zu erhalten, muss ein Versicherungsnehmer 3% seines zu versteuerndes Vorjahresbruttolohnes in den Vertrag einzahlen (Stand 2007).
Ab 2008 wird die Grenze dann bei 4% liegen. Die staatliche Förderung beträgt in 2007, 114 Euro für den Vertragsinhaber und 138 für jedes Kind (ab 2008 entsprechend mehr). Bei Ehepaaren erhält meist derjenige die Kinderzulage, der auch das Kindergeld erhält.
Wo aber liegen die Nachteile der staatlichen Zulagen?
Nun, Nachteile im eigentlichen Sinne gibt es nicht, lediglich bestimmte Vertragseigenarten. Ein staatlich geförderter Altersvorsorgeverlag darf zum Beispiel nicht vor Rentenbeginn gekündigt und beliehen werden und ist das Vertragsende erreicht so kann man nur maximal 30% als einmalige Leistung erhalten und 70% werden zwangsweise als monatliche Rente ausgezahlt.