Die Eigenheimzulage
Mit der Eigenheimzulage sollten in Deutschland Bürger gefördert werden, die sich selbst genutztes Wohneigentum schaffen, sich also entweder eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen oder die selbst bauen.
Sie war eine der umfangreichsten staatlichen Subventionen in Deutschland: 2004 musste der Staat mehr als elf Milliarden Euro dafür aufwenden.
Seit dem 1. Januar 2006 wird die Eigenheimzulage nicht mehr neu gewährt. Bestehende Förderungen werden jedoch über den vollen Zeitraum erfüllt, wenn der Kaufvertrag vor dem 1. Januar 2006 notariell beurkundet oder der Bauantrag für eine neu zu errichtende Immobilie gestellt wurde.
Eingeführt wurde die Eigenheimzulage im Jahr 1996. Bereits vorher gab es allerdings verschiedene Fördermöglichkeiten mit ähnlicher Wirkung.
Vor allem waren dies steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Baukosten sowie das so genannte Baukindergeld, eine 1982 eingeführte Vergünstigung für bauwillige Familien mit Kindern.
„Wer bauen will,
muss zwei Pfennige für einen rechnen.“
Deutsches Sprichwort
Den ersten Versuch zur Abschaffung der Eigenheimzulage unternahm die damalige rot-grüne Bundesregierung bereits 2003.
Der Gesetzentwurf wurde jedoch vom Bundesrat abgelehnt, im Vermittlungsausschuss einigte man sich stattdessen auf verschiedene Einschränkungen bei der Förderung. Seit ihrer Einführung wurde die Eigenheimzulage immer wieder kritisiert.
Kritikpunkte waren Mitnahmeeffekte durch Bauherren, die staatlich gefördert Eigentum aufbauen konnten, außerdem wurde mit der Zulage die „Stadtflucht“ besonders junger Familien gefördert.
Viele Städte verloren Einwohner und Kaufkraft an Umlandgemeinden, während in den Innenstädten zahlreiche Wohnungen leer standen und stehen.