Riester Fonds

 

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Mit dem Altersvermögensbildungsgesetz und der Einführung der Riester-Rente hat der Staat eine sehr gute Möglichkeit geschaffen, mit staatlicher Unterstützung Geld für den eigenen Ruhestand anzusparen.
Für Menschen, die keine Versicherung abschließen möchten, aber dennoch von den staatlichen Förderungen profitieren wollen, bietet sich der Abschluss eines geförderten Fondssparplanes an wie ihn mittlerweile alle großen Fondsgesellschaften im Angebot haben.
Ein solcher Fondssparplan weist allerdings große Unterschiede zu allen bisher bekannten Fondssparplänen auf.

Diese Unterschiede sind notwendig geworden, damit der Riester Fonds die staatliche Zertifizierung überhaupt erst

erhält.
Im Einzelnen bedeutet das, dass der Vertrag z.B. nicht verwertet werden darf. Er darf also weder gekündigt, noch beliehen werden und wird frühestens mit Beginn des Renteneintritts fällig. Ein weiteres Kriterium ist die 3% Klausel.

 

 

"Wenn die kleinen Münzen getreulich gehäuft werden,

kommt ein Schatz zusammen."

Aus Japan

 

 

Um die maximale staatliche Förderung von derzeit 114 Euro für den Vertragsinhaber und 138 Euro für jedes Kind zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer mindestens 3% seines Monatsbruttoeinkommens in den Vertrag einsparen. Die staatlichen Förderungen dürfen allerdings in der Jahressparleistung bereits berücksichtigt werden.
Eine weitere Klausel, die unbedingt erfüllt sein muss, ist die, dass maximal 30% des am Ende des Vertrages zur Verfügung stehenden Kapitals als Einmalleistung zur Verfügung stehen dürfen.

Die anderen 70% müssen ratierlich, also als monatliche Rente ausgezahlt werden.
Die Vorteile von Riester Fonds gegenüber der Anlage in einer Versicherung liegen ganz klar in den geringeren Verwaltungsgebühren, Nachteile gibt es hingegen keine.