Aktien Wertpapiere


Aktien und Wertpapiere

Laut dem deutschen Aktiengesetz ist eine Aktie eine Bruchteil eines Grundkapitals, ein Wertpapier sowie ein Inbegriff für Rechte und Pflichten von denen, die ihre Einlagen auf eine Aktie geleistet haben. Bezeichnet werden diese Gesellschaften welche Grundkapital in Aktien zerlegen als Kommanditgesellschaft (KgaA) auf Aktien oder Aktiengesellschaft (AG).
Wenn man eine AG gründet wird festgelegt, in wie viele Aktien das Grundkapital aufgeteilt wird, sie können dann in einem Buch festgehalten werden oder als effektive Stücke gedruckt und aufgeteilt werden. Als Emission wird die Ausgabe von Aktien bezeichnet., eine weitere ist auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung möglich.
Die Unternehmen können die Aktionäre über sogenannte Dividenden am Gewinn beteiligen, die Dividende ist eine, pro Aktie geleistete, Zahlung an den (die) Besitzer der Aktien.


„Um die Zukunft der Aktie einzuschätzen,
müssen wir die Nerven,
Hysterien, ja sogar die Verdauung und Wetterfühligkeit
jener Personen beachten, von deren Handlungen
diese Geldanlage abhängig ist.“
John Maynard Keynes


Das Wertpapier

Ein Wertpapier ist eine Urkunde und verbrieft ein privates Recht, beispielsweise eine Forderung oder eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft.
Der Charakter eines Wertpapiers liegt in der Übertragbarkeit. Wertpapiere können Forderungsrechte, Beteiligungsrechte, Optionenrechte sowie auch Sachenrechte, verkörpern. Wertpapiere können also sein; Aktien, Anteilscheine, Anleihen, Pfandbriefe und Rentepapiere. Sowie auch Optionsscheine, Wandelanleihen, Zertifikate, Schecks, Wechsel, auch können Briefmarken Wertpapiere sein denn auch sie verbriefen das Recht zur der Inanspruchnahme einer Dienstleistung.