Notwendige Formulare

 

Die notwendigen Formulare

 

 

Um einen Kreditvertrag abzuschließen müssen sich Mandant und Kreditinstitut in der Regel erst einmal durch einen ziemlichen Berg Formulare wühlen, ehe der eigentliche Kreditvertrag dann wirksam werden kann.

Je nach Kreditart sind das unterschiedliche Mengen und Ausführungen von Formularen. Nimmt man z.B. einen normalen Privatkredit, so reicht der eigentliche Kreditvertrag meist aus, betrachtet man hingegen eine Baufinanzierung, so sind diverse Zusatzformulare notwendig.
Zu diesen Zusatzformularen gehört unter anderem die Abtretung der Lohn- und Gehaltsansprüche (für den Fall das der Kredit nicht bedient wird), eine Unterschiebene Schufa-Klausel (damit die Bank sich in die Schufa eintragen darf) und die grundbuchamtliche Eintragung vom Notar (zur dinglichen Besicherung des Darlehens).
In der Regel werden alle Formulare bei Unterzeichnung des Darlehensvertrages gleich mit unterschrieben und gleich an die Bank zurückgegeben.

Einzige Ausnahme ist die grundbuchamtliche Eintragung, denn diese muss einem Notar ausgehändigt werden. Dieser nimmt dann die Eintragung im Grundbuch vor und schickt eine entsprechende Bestätigung direkt an das Kreditinstitut. Erst wenn diese eingegangen ist, wird der Kredit auch an den oder die Mandanten ausgezahlt.

Oft werden Versicherungen dem Mandanten ebenfalls als "notwendige Unterlagen" mit zu einem Kreditvertrag verkauft. Dieses ist allerdings nicht rechtens, weil das Kreditinstitut die wirtschaftliche Abhängigkeit des Mandanten für "Kopplungsgeschäft" nutzt.

Möchte das Kreditinstitut also z.B. eine Unfallversicherung mitverkaufen, sollte der Mandant gerne auf diese Gesetzgebung verweisen und dem Abschluss ablehnen. Sollte sich der Schalterbeamte quer stellen, so sollte man den/die Filialleiter/in verlangen - diese sind meist einsichtiger. Um Ihre Altersvorsorge richtig abzusichern benötigen Sie auch eine Unfallversicherung - Jetzt vergleichen