Das Leasing
Der Begriff Leasing bezeichnet eine Finanzierungsalternative bei der die Leasingware/ das Leasinggut von einem Leasinganbieter dem Leasingnehmer gegen die Zahlung eines vereinbarten Leasingbetrages zur Verwendung überlassen wird.
Bei de Leasing als Verpachtung und Vermietung ist der Geber des Leasings entweder ein Hersteller des Gutes (direktes Leasing) oder auch ein Finanzinstitut (indirektes Leasing).
Entweder sind Gegenstand beim Leasing Mobilien oder auch Immobilien. Der Nehmer des Leasings muss Leasingraten zahlen welche die Kosten für die Versicherung, sowie die Finanzierung, einen Gewinnaufschlag oder die Herstellungskosten umfassen. Die Leasingverträge sind Mietverträgen sehr ähnlich, es unterscheidet sich nur zur Miete durch den Fakt dass die geschuldete Instandsetzungs- Wartungsleistung (Gewährleistungsanspruch) auf den Leasingnehmer abgedrückt wird.
Für den Begriff Leasing wird auch synonym der Begriff Mietkauf verwendet, obwohl beim Mietkauf auf den Käufer das Eigentum übergeht.
Nach Ablauf des Leasingvertrages geht die Ware/ das Gut meistens an den Leasinggeber zurück.
Die Vorteile beim Leasing sind dass die Liquidität geschont wird, es ist für einen Leasingnehmer bilanzneutral und vieles mehr.
Nachteile wären dass der Leasingnehmer kein Eigentum erwirbt und die Gesamtkosten sind meistens höher als beim fremdfinanzierten Kauf.