Allgemeines zur PKV

x Es gibt einige markante Punkte, durch die sich eine private Krankenversicherung, häufig mit dem Kürzel PKV benannt, auszeichnet. Zu diesen Punkten gehört, dass es sich bei der privaten Krankenversicherung um ein privatrechtliches Versicherungsunternehmen handelt. Das bedeutet, dass die private Krankenversicherung zwar einerseits die Möglichkeit hat, Versicherungsanträge abzulehnen, andererseits jedoch aufgrund der Marktsituation im Wettbewerb mit anderen Versicherungsunternehmen steht. Daneben basiert die private Krankenkasse nicht auf dem Umlageverfahren und erhebt keine pauschalen Beiträge in Abhängigkeit zum Einkommen, sondern ermittelt individuelle Prämien für jeden Versicherungsnehmer. Faktoren, die Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie nehmen, sind das Alter und der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers bei Versicherungsbeginn, das Geschlecht, das Risiko, das der Versicherung durch die Aufnahme des Versicherten entsteht sowie die abgesicherten Leistungen, die das Mitglied aus dem jeweiligen Leistungskatalog wählen und anhand seiner Bedürfnisse zusammenstellen kann.


Zu Beginn der Versicherungsdauer setzt sich der Beitrag aus zwei Komponenten zusammen, aus einem Anteil für die Abdeckung der aktuell verursachten Kosten sowie aus einem Anteil für die sogenannte Alterungsrückstellung. Die Beiträge für die Altersrückstellung werden verzinslich angespart und im Alter entnommen, um die Differenz zwischen den im Alter meist höheren Kosten und dem einbezahlten Beitrag auszugleichen.
Zu den weiteren wesentlichen Merkmalen der PKV gehört, dass diese nach dem Kostenerstattungsprinzip agiert, die Abrechnung somit zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung erfolgt und nicht mit demjenigen, der die Leistung erbracht hat. Hierzu reicht der Versicherte die Originalrechnung seines behandelnden Arztes oder Rechnungsbelege beim Erwerb von Medikamenten in einer Apotheke bei der Versicherung ein, die diese Rechnungsbeträge nach Prüfung auf sein Konto erstattet. Zu den Aufnahmevoraussetzungen für eine Vollversicherung in der PKV gehört, dass der Versicherungsnehmer nicht versicherungspflichtig ist. Dies ist dann gegeben, wenn er selbstständig, freiberuflich tätig oder beihilfeberechtigt ist oder als Arbeitsnehmer ein Einkommen erzielt, das über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Eine private Krankenzusatzversicherung ist auch für Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse möglich.