Reiserücktrittsversicherung

 

Reiserücktrittsversicherung


Eine Reiserücktrittsversicherung schützt die Versicherungsnehmer, wenn sie aus bestimmten Gründen die Reise nicht antreten können.
Die versicherten Personen müssen im Vertrag aufgeführt werden. Sie schützt die versicherten Personen vor finanziellen Verlust und erstattet Stornokosten.
Im Versicherungsvertrag wird genau angegeben welche Stornogründe anerkannt werden (z.B. plötzliche Krankheit, Tod, Überschwemmung) und was nicht versichert ist (z.B. Streik des Flugpersonals).
Bei sehr teueren Reisen sollte die Höchstsumme des Versicherungsschutzes beachtet werden.
Für ältere Personen (ab ca. 70 Jahre) wird ein Beitragszuschlag erhoben.

 


„Es ist besser, eine Versicherung zu haben
und nicht zu brauchen,
als eine Versicherung zu brauchen
und nicht zu haben.“
Weisheit der Versicherungswirtschaft

 


Viele Versicherer online finden


Vorraussetzung beim Reiserücktritt ist immer, das der Antritt oder die Fortsetzung der Reise nicht mehr zumutbar sind.
Eine Reiseversicherung sollte für längere und teure Urlaubsreisen bzw. bei Reisen mit Kindern mit der Buchung abgeschlossen werden. Im Schadensfall ist immer eine Selbstbeteiligung eingeschlossen.
Der Rücktrittsgrund muss unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden.
Alle Gründe, die dazu geführt haben, sind anzugeben. Bei Krankheit sollte ein Attest des behandelnden Arztes mitgeschickt werden, wo die Reiseuntauglichkeit bestätigt wird.

Im Internet findet man zahlreiche Versicherer für eine Reiserücktrittsversicherung für die Familie oder für Einzelpersonen, die Hanse Merkur Versicherung online ist eine von vielen, schauen Sie sich doch einfach mal um.