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Die Steuern


Die ergiebigste Einnahmequelle des Staates sind die Steuern. Sie sind für die Regierung das wichtigste Instrument zur Finanzierung von gesetzlich vorgegebenen Aufgaben. Somit kann ein moderner Staat nur durch die Einnahme von Steuern existieren.
Die Abgabenordnung (§1 Abs.3 AO) definiert den Begriff Steuern folgendermaßen:
"Steuern sind Geldleistungen, die nicht Gegenleistung für eine besondere Leistung sind und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein."


“Die Kunst der Besteuerung liegt darin,

die Gans so zu rupfen,

dass sie unter möglichst wenig Geschrei

so viele Federn wie möglich lässt.“
Jean Baptiste Colbert


Bei der Steuer wird zwischen der direkten und der indirekten Steuer unterschieden.
Zu der direkten Steuer zählt unter anderem die Einkommenssteuer, da sie direkt an den Staat abgeführt wird. Die Mehrwertsteuer hingegen ist eine indirekte Steuer, da sie über Dritte, in der Regel dem Handel, abgeführt wird.
Allerdings ist in den letzten Jahren die Steuergesetzgebung für viele Bürger zu kompliziert und somit für den Laien undurchschaubar geworden.
Dadurch sind viele Menschen nicht mehr in der Lage ihre Steuererklärung selbstständig zu machen und müssen somit die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Im Internet finden Sie zahlreiche Informationen rund um das Thema Steuern, im Lexikon für Gewerbebetreibene finden Sie viele weitere interessante Erklärungen aus dem Umfeld der BWL.