Der Verkehrs- Rechtsschutz
Bei dem Verkehrs- Rechtsschutz ist der Versicherungsnehmer als Halter, bzw. Eigentümer jedes Fahrzeuges dass bei Vertragsabschluss auf ihn zugelassen ist versichert.
Die Voraussetzung ist dass das Fahrzeug zu dem Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles auf ihn zugelassen ist. Kein Versicherungsschutz besteht für zulassungsfreie oder nicht mit einem Versicherungskennzeichen gekennzeichnete Fahrzeuge.
Die versicherten Leistungsarten sind Schadensersatz, Rechtsschutz, Vertrags- Rechtsschutz, Steuer- Rechtsschutz vor Gerichten, Verwaltungs- Rechtsschutz in Verkehrssachen, sowie Straf- und Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz.
Der Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer als Halter oder Eigentümer des Fahrzeuges während der Vertragsdauer, für den Versicherungsnehmer als Fahrer fremder Fahrzeuge, bei neueren Verträgen für den Versicherungsnehmer als Radfahrer, Fußgänger und Insasse von Fahrzeugen und für den berechtigten Fahrer der vorher genannten Fahrzeuge des Versicherungsnehmers.