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Kur- Erholung pur

 

Die Anwendung spezieller Heilmittel, bei einem ärztlich kontrollierten und angeordneten Heilverfahren, wird als Kur bezeichnet. Sie soll durch Orts- und Klimawechsel in den dafür vorgesehenen Kurorten und Heilbädern die Genesung unterstützen sowie die Gesundheit des Patienten stärken.
Um eine Kur zur Genesung und Förderung der eigenen Gesundheit machen zu können, muss diese erst bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Auch ist es notwendig, dass der Hausarzt oder behandelnde Facharzt eine Beurteilung über die gesundheitliche Verfassung des Patienten anfertigt. Diese Beurteilung wird zusammen mit dem Kurantrag bei der Krankenkasse eingereicht. Wird die Kur bewilligt, so ist die Krankenkasse der Träger für die Kosten der Kur.

 

 

"Arbeit nennt man heute die Kur,
bei der man sich von der Erholung erholt..."

Georg Thomalla

 

 

Übernahme der Kosten

 

Aber auch das Arbeitsamt kann als Kostenträger eine Kur bewilligen, wenn sie notwendig ist um den Arbeitnehmer wieder in die Arbeitswelt eingliedern zu können.
Eine dieser von der Krankenkasse finanzierten Kurmaßnahmen ist die Mutter-Kind-Kur. In der Regel umfasst sie 3 Wochen. Jeder, der in einer Erziehungsverpflichtung steht, kann eine Mutter-Kind-Kur beantragen und muss für deren Dauer auch keinen Urlaub bei seinem Arbeitgeber einreichen.
Kuren unterliegen einer gesetzlichen Grundlage, die im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt ist. 

Wer auf der Suche nach Adressen für Kurorte ist, sollte im Internet nach dem Kur Atlas für Deutschland schauen, ein gutes Beispiel wäre auch die Kur Royal Bad Homburg. Eine Kur- für Mutter und Kind ist auch eine Möglichkeit für Mütter sich zu erholen und Kraft zu tanken.