Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen
Beim Passivrauchen handelt es sich um das Einatmen von Tabakrauch – welcher durch Raucher abgegeben wird – aus der umgebenden Luft. Unterschieden wird dabei der Rauch, welcher durch das Ausatmen des Rauchenden abgegeben wird (Hauptstromrauch) und der Rauch, der durch das glimmende Ende der Zigarette erzeugt wird (Nebenstromrauch). Dieser Rauch ist gesundheitsschädlich, da er sich aus verschiedenen toxischen und krebserregenden Stoffen zusammensetzt. Zu diesen toxischen Stoffen gehören das bekannte Nervengift Nikotin, Ammoniak, Blausäure und Kohlenmonoxid, bei dem es sich um ein Atemgift handelt. Zu den krebserregenden Stoffen zählen dagegen aromatische Amine, Benzol, Arsen, N-Nitrosamine, polyzyklische Kohlenwasserstoffe, Chrom, Teer und Cadmium. Weitere gesundheitsschädliche Stoffe sind Formaldehyd und Dioxine. Auch Feinstaub befindet sich im Tabakrauch.
Passivrauch stellt eine große Gefahr für jeden Menschen dar. Aber besonders schwache und alte Menschen leiden an den Folgen des ungewollten Mitrauchens. Wenn Kinder oder Säuglinge über längere Zeit dem Tabakrauch ausgesetzt sind, kann dies zu schweren Erkrankungen führen. Bereits Schwangere, die passiv mitrauchen, erhöhen dadurch die Gefahr des Plötzlichen Kindstods, auch die Entwicklung des ungeborenen Säuglings wird beeinträchtigt. Das Risiko einer Frühgeburt ist ebenfalls deutlich erhöht. Wenn Kinder bereits im Mutterleib den schädlichen Substanzen ausgesetzt sind, steigt die Gefahr für spätere Erkrankungen dramatisch an. Die betroffenen Kinder leiden später an Lungenkrebs, Erkrankungen der Lunge wie Lungenentzündungen und Bronchitis, Asthma, aber auch Herzkrankheiten und Schlaganfällen. Aufgrund der gesundheitlichen Folgen des Passivrauchens sterben jährlich mehr als 3.300 Menschen in Deutschland. Zum Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz ist der Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen zu treffen. Welche das genau sind, ist aber nicht präzise festgelegt. Auch hängen diese Regelungen stark von der Art des Betriebes ab. Weiter wurde Anfang 2008 das Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet, welches das Rauchen in Gaststätten verbietet, insofern keine räumliche Abgrenzung von Rauchern und Nichtrauchern möglich ist. Dieses Gesetz wird jedoch noch immer stark diskutiert. |